Über die Redaktion

Redaktionelle Grundsätze

Wie die Rechtecheck-Redaktion arbeitet, woher wir unsere Inhalte beziehen und wie wir Genauigkeit, Aktualität und Unabhängigkeit absichern.

Verlag und redaktionelle Verantwortung

Rechtecheck ist ein Angebot der LexAid GmbH, eines auf juristische Verbraucherinformation spezialisierten Verlags mit Sitz in München. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV ist der Geschäftsführer.

Die LexAid GmbH wurde vom Gründungsteam aufgebaut, das auch Flugrecht.de verantwortet — seit 2011 wurden über 100 000 verbraucherrechtliche Verfahren bearbeitet. Aus dieser Erfahrung speist sich die thematische Auswahl, die Tonalität und das Verständnis für die typischen Anliegen der Leser.

Verlag
LexAid GmbH
Sitz
Zenettistr. 34, 80337 München
Register
HRB 302523, Amtsgericht München
USt-ID
DE455941707
V.i.S.d.P.
Christian Geltenpoth (Geschäftsführer)
Kontakt
service@rechtecheck.de

Unabhängigkeit der Redaktion

Die Rechtecheck-Redaktion arbeitet unabhängig. Inhalte werden nach journalistisch-juristischen Kriterien ausgewählt — Werbekunden, Anwaltspartner und vermittelte Kanzleien haben keinen Einfluss auf Themenwahl, Inhalt oder Bewertung redaktioneller Beiträge.

Anwaltsvermittlungen und Werbung sind vom redaktionellen Teil getrennt. Promotionale Inhalte werden als solche gekennzeichnet. Eingehende Provisionen für vermittelte Mandate (auf Anwaltsseite, niemals auf Mandantenseite) beeinflussen weder die Auswahl noch die Reihenfolge dargestellter Themen.

Recherche und Quellen

Jeder redaktionelle Beitrag basiert auf einer der folgenden Quellengattungen:

  • Primärquellen — Gesetzestexte (BGB, ArbGG, KSchG, FamFG, etc.), veröffentlichte Urteile (BVerfG, BAG, BGH, OLG, AG), Rechtsverordnungen und ministerielle Verlautbarungen.
  • Sekundärquellen — anerkannte Kommentarliteratur, Fachzeitschriften, juristische Datenbanken (juris, beck-online) sowie Stellungnahmen von Berufskammern.
  • Praxiserfahrung — Auswertungen aus über 100 000 verbraucherrechtlichen Verfahren des Flugrecht-Netzwerks, die typische Fallkonstellationen, Erfolgsquoten und Kostenrahmen einordnen.

Behauptungen zu Recht, Anspruchsgrundlagen oder Gerichtsentscheidungen werden mit der zugrundeliegenden Norm oder dem konkreten Aktenzeichen belegt — entweder direkt im Fließtext oder über eine Fußnote.

Faktencheck und Aktualisierung

Vor der Veröffentlichung durchläuft jeder Beitrag einen zweistufigen Prüfprozess:

  • Fachliche Prüfung — ein Volljurist oder Fachanwalt aus dem entsprechenden Rechtsgebiet kontrolliert die juristische Richtigkeit, die Aktualität der zitierten Normen und die Konsistenz mit aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung.
  • Redaktionelle Schlussprüfung — Verständlichkeit, Lesbarkeit und die korrekte Trennung von Information und Handlungsempfehlung.

Veröffentlichte Beiträge werden in regelmäßigen Abständen — spätestens jährlich oder unmittelbar bei Gesetzesänderungen — überprüft. Das Datum der letzten Aktualisierung steht am Beitrag.

Korrekturen und Hinweise

Wer einen sachlichen Fehler oder eine veraltete Information findet, kann diese formlos an die Redaktion melden:

Bestätigte Fehler werden zeitnah korrigiert. Bei substanziellen Änderungen (Anspruchsgrundlagen, Fristen, Kostenrahmen) wird ein Korrekturhinweis am Beitrag selbst ausgewiesen, der den ursprünglichen Stand transparent macht.

Anwaltsnetzwerk und Fachprüfung

Vermittlungen und vertiefte Prüfungen laufen über das Rechtecheck-Anwaltsnetzwerk — ein Verbund unabhängiger deutscher Kanzleien, die nach Rechtsgebieten organisiert sind. Aufnahmekriterien sind:

  • Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland.
  • Mindestens drei Jahre praktische Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet — bevorzugt mit Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Erbrecht, für Familienrecht).
  • Verbindliche Honorarstruktur, transparente Erstberatung, schriftliche Vergütungsvereinbarung vor Mandatsannahme.
  • Aktive Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO.

Die Auswahl des Anwalts für ein konkretes Mandat erfolgt nach Region, Spezialisierung und aktueller Kapazität — niemals nach Provisionserwartung.