„Wir wollten ein Berliner Testament aufsetzen und dachten, ein handschriftlicher Satz reicht. Die Ersteinschätzung hat uns gezeigt, warum die Pflichtteilsklausel fehlt — und was das im Erbfall gekostet hätte."
Wählen Sie Ihr Thema aus — vom Testament über den Pflichtteil bis zur Erbschaftsteuer ordnen wir Ihren Fall sauber ein.
Form, Datum, eindeutige Erbeinsetzung. Drei Pflichten — eine reicht, um Ihr Testament der Auslegung preiszugeben. Wir prüfen den Wortlaut, bevor er bindend wird.
Wer den Wortlaut vor dem Versiegeln prüfen lässt, vermeidet jahrelangen Streit beim Nachlassgericht — und schützt den letzten Willen vor der Auslegung.
Fristbeginn, Vermögensübersicht, Ausschlagungsentscheidung. Drei Schritte — wer den ersten verpasst, kann den dritten nicht mehr gehen. Wir verschaffen Ihnen den Überblick, bevor die Sechs-Wochen-Frist endet.
Wer den Nachlass früh sichtet, schlägt eine überschuldete Erbschaft rechtzeitig aus — und schützt das eigene Vermögen vor Forderungen, die ein Verstorbener hinterlässt.
Vom Fall-Schildern bis zur Vermittlung an einen Fachanwalt für Erbrecht — inklusive realistischer Kostenprognose. Kostenlos, vertraulich und unverbindlich.
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In Minuten erfahren Sie, ob Pflichtteil, Anfechtung oder Steuergestaltung in Ihrem Fall tragen — inklusive Fristen und Kostenrahmen.
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Auskunft, Bewertung, Zahlung. Drei Schritte — wer ohne Auskunftsanspruch klagt, verliert die Beweislast. Wir setzen die Reihenfolge durch, in der das BGB den Pflichtteil schützt.
Wer den Auskunftsanspruch früh durchsetzt, kennt den wahren Nachlasswert und verhandelt aus der stärkeren Position — statt im vierten Jahr festzustellen, dass der Anspruch erloschen ist.
Drei Stimmen aus drei Lebenslagen — anonymisiert, jeder Fall real.
„Wir wollten ein Berliner Testament aufsetzen und dachten, ein handschriftlicher Satz reicht. Die Ersteinschätzung hat uns gezeigt, warum die Pflichtteilsklausel fehlt — und was das im Erbfall gekostet hätte."
„Mein Vater hatte mich im zweiten Testament zugunsten meiner Stiefmutter enterbt. Innerhalb von zehn Tagen hatte ich die Berechnung des Pflichtteils und einen Fachanwalt, der die Auskunftsklage geführt hat — am Ende ein mittlerer fünfstelliger Betrag."
„Wir wussten, dass wir das Haus auf die Kinder übertragen wollten — aber nicht, wie. Die Beratung hat Nießbrauch und Kettenschenkung erklärt; am Ende haben wir zwei volle Freibeträge genutzt statt einen. Knapp 60 000 € Erbschaftsteuer gespart."
Rückforderung, Nießbrauch, Pflichtteilsverzicht. Drei Klauseln — wer sie weglässt, verschenkt heute, was er morgen braucht. Wir prüfen den Übergabevertrag, bevor er notariell beurkundet wird.
Wer zehn Jahre vor dem Erbfall überträgt, nutzt die Freibeträge zweimal — und vermeidet die Erbengemeinschaft, die in der Praxis die häufigste Ursache zerbrochener Familien ist.
Freibetrag, Schenkungsturnus, Familienheim. Drei Hebel — wer alle nutzt, halbiert die Steuerlast legal. Wir prüfen Ihre Gestaltung, bevor das Finanzamt sie kassiert.
Wer zehn Jahre vor dem Erbfall plant, nutzt den Freibetrag doppelt — wer wartet, zahlt Erbschaftsteuer auf Vermögen, das er auch hätte verschenken können.
„Ich habe nie eine fundierte Übersicht über Erbrecht gesehen — in zwei Stunden habe ich mit dem Rechtecheck-Team alle Punkte sortiert, die mich seit Monaten beschäftigen."
„In zehn Tagen hatten wir eine rechtssichere Lösung — ohne dass mein Vater jeden Vormittag zum Anwalt fahren musste. Die Erstprüfung hat uns die richtige Reihenfolge gezeigt."
Kuratierte Rechtsprechung — was Sie diese Woche wissen müssen.






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