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Für Privatpersonen · Erben · Vererben

Anwalt Erbrecht —
Pflichtteil, Testament, Steuern sparen.

Enterbt, übergangen oder unsicher, wie Sie Ihren Nachlass regeln? Pflichtteil einklagen, Testament rechtssicher aufsetzen, Erbschaft­steuer sparen — fünf Situationen, an denen Erben und Erblasser am häufigsten scheitern. KI-Ersteinschätzung samt Kostenprognose — kostenlos und unverbindlich.

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Mandanten im Erbrecht beraten
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Fünf Kernthemen

Die fünf Themen, die im Erbrecht über Vermögen und Familienfrieden entscheiden

Wählen Sie Ihr Thema aus — vom Testament über den Pflichtteil bis zur Erbschaftsteuer ordnen wir Ihren Fall sauber ein.

Notarielles Testament mit Füllfederhalter auf dem Schreibtisch — rechtssichere Erbeinsetzung nach § 2247 BGB
Testament

Testament — rechtssicher aufsetzen, sauber durchsetzen

Ein handschriftliches Testament reicht — vorausgesetzt, es ist von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben (§ 2247 BGB). Ein einziger getippter Satz, eine fehlende Unterschrift, eine unklare Erbeinsetzung: Das Nachlassgericht legt Ihren Willen aus, nicht nach. Wir prüfen Ihren Entwurf, bevor er in den Umschlag wandert — oder bevor Sie ein Testament anfechten.

Entwurf eines Testaments mit handschriftlichen Anmerkungen — eigenhändig verfasst, datiert, mit voller Unterschrift
Testament
Form · Datum · Eigenhändige Unterschrift

Warum drei Viertel aller Testament-Streitigkeiten an Formfehlern beginnen

Form, Datum, eindeutige Erbeinsetzung. Drei Pflichten — eine reicht, um Ihr Testament der Auslegung preiszugeben. Wir prüfen den Wortlaut, bevor er bindend wird.

  1. 1Eigenhändig handschriftlich verfassen — Maschinenschrift macht das Testament unwirksam (§ 2247 BGB). Ort und Datum unten, vollständige Unterschrift mit Vor- und Nachname.
  2. 2Erben eindeutig benennen — „meine Kinder" reicht nicht, wenn Patchwork-Konstellationen, Adoptionen oder ungleiche Quoten im Spiel sind. Ersatzerben für den Fall des Vorversterbens mit aufnehmen.
  3. 3Beim Berliner Testament Pflichtteilsklausel ergänzen — sonst kann ein enterbtes Kind nach dem ersten Erbfall sofort den Pflichtteil fordern und den überlebenden Ehegatten zum Verkauf der Immobilie zwingen.

45 % der handschriftlichen Testamente enthalten Formfehler

Wer den Wortlaut vor dem Versiegeln prüfen lässt, vermeidet jahrelangen Streit beim Nachlassgericht — und schützt den letzten Willen vor der Auslegung.

Erbschein und Familienfoto auf dem Wohnzimmertisch — Aktiva und Passiva des Nachlasses werden gesichtet
Erbschaft

Erbschaft — annehmen, ausschlagen, Nachlass sichern

Sechs Wochen. So lange haben Sie nach Kenntnis vom Erbfall Zeit, die Erbschaft auszuschlagen (§ 1944 BGB) — und zu verhindern, dass Sie für Schulden, offene Steuern oder einen überschuldeten Nachlass haften. Wer die Frist verstreichen lässt, gilt automatisch als Erbe. Wir ordnen Aktiva und Passiva, bevor Sie unterschreiben oder ausschlagen.

Nachlassakte im Archiv des Nachlassgerichts — Aktiva und Passiva binnen der Sechs-Wochen-Frist sichten
Erbschaft
Sechs-Wochen-Frist · Aktiva · Passiva

Warum die Erbschaft prüfen wichtiger ist als die Erbschaft annehmen

Fristbeginn, Vermögensübersicht, Ausschlagungs­entscheidung. Drei Schritte — wer den ersten verpasst, kann den dritten nicht mehr gehen. Wir verschaffen Ihnen den Überblick, bevor die Sechs-Wochen-Frist endet.

  1. 1Fristbeginn bestimmen — die sechs Wochen laufen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund, nicht ab dem Todestag (§ 1944 Abs. 2 BGB). Bei Auslandsbezug oder testamentarischer Erbeinsetzung verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
  2. 2Nachlass sichten — Konten, Immobilien, Lebens­versicherungen, offene Kredite, Steuerschulden, Bürgschaften. Eine Schufa-Abfrage und ein Blick in die letzten Steuerbescheide klären in 48 Stunden, ob der Nachlass werthaltig ist.
  3. 3Bei Überschuldung ausschlagen — notariell oder zur Niederschrift beim Nachlassgericht. Alternativ: Nachlass­insolvenz beantragen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken (§ 1975 BGB).

Sechs Wochen entscheiden über Ihre persönliche Haftung

Wer den Nachlass früh sichtet, schlägt eine überschuldete Erbschaft rechtzeitig aus — und schützt das eigene Vermögen vor Forderungen, die ein Verstorbener hinterlässt.

Ablauf

In drei Schritten zur KI-Ersteinschätzung

Vom Fall-Schildern bis zur Vermittlung an einen Fachanwalt für Erbrecht — inklusive realistischer Kostenprognose. Kostenlos, vertraulich und unverbindlich.

  1. 1
    Sie schildern Ihren Erbfall

    Sie schildern Ihre Situation — Testament, Pflichtteil oder Schenkung — unverbindlich und verschlüsselt.

  2. 2
    Kostenlose KI-Ersteinschätzung

    In Minuten erfahren Sie, ob Pflichtteil, Anfechtung oder Steuergestaltung in Ihrem Fall tragen — inklusive Fristen und Kostenrahmen.

  3. 3
    Vermittlung an Fachanwalt für Erbrecht

    Bei Bedarf Vermittlung an einen verifizierten Fachanwalt für Erbrecht aus Ihrer Region — sofort, ohne Wartezeit.

Geschwister besprechen den Pflichtteilsanspruch am Küchentisch — Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB durchsetzen
Pflichtteil

Pflichtteil einklagen — die Hälfte des Erbteils steht Ihnen zu

Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen Eltern sind durch das Pflichtteilsrecht nach §§ 2303 ff. BGB geschützt — auch dann, wenn ein Testament sie ausdrücklich enterbt oder ein Berliner Testament sie auf den zweiten Erbfall vertröstet. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch, sofort fällig und einklagbar. Wir prüfen Ihre Erbquote, beziffern Ihren Anspruch und setzen den Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB durch — bevor die dreijährige Verjährungsfrist läuft.

Pflichtteilsberechnung und Nachlassverzeichnis in der Mappe — Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB durchgesetzt
Pflichtteil
Auskunft · Berechnung · Durchsetzung

Warum Pflichtteilsberechtigte zuerst Auskunft verlangen müssen — und dann erst rechnen

Auskunft, Bewertung, Zahlung. Drei Schritte — wer ohne Auskunftsanspruch klagt, verliert die Beweislast. Wir setzen die Reihenfolge durch, in der das BGB den Pflichtteil schützt.

  1. 1Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB durchsetzen — der Erbe muss ein vollständiges Nachlass­verzeichnis vorlegen, auf Verlangen notariell. Verweigerung oder unvollständige Auskunft begründet die Stufenklage und verschiebt die Beweislast.
  2. 2Pflichtteils­ergänzung nach § 2325 BGB prüfen — Schenkungen des Erblassers an Dritte in den letzten zehn Jahren werden anteilig dem Nachlass hinzugerechnet (volle Anrechnung im ersten Jahr, dann jährlich um ein Zehntel abschmelzend).
  3. 3Pflichtteil binnen drei Jahren geltend machen — die Frist beginnt nach § 2332 BGB mit Kenntnis vom Erbfall und der enterbenden Verfügung. Wer wartet, verliert den Anspruch endgültig.

Pflichtteil verjährt in drei Jahren — auch bei Familienfrieden

Wer den Auskunftsanspruch früh durchsetzt, kennt den wahren Nachlasswert und verhandelt aus der stärkeren Position — statt im vierten Jahr festzustellen, dass der Anspruch erloschen ist.

Was Mandanten sagen

Über 12 000 Mandanten haben uns ihren Erbfall anvertraut

Drei Stimmen aus drei Lebenslagen — anonymisiert, jeder Fall real.

★★★★★

„Wir wollten ein Berliner Testament aufsetzen und dachten, ein handschriftlicher Satz reicht. Die Ersteinschätzung hat uns gezeigt, warum die Pflichtteilsklausel fehlt — und was das im Erbfall gekostet hätte."

Helga M.
Testament · Stuttgart
★★★★★

„Mein Vater hatte mich im zweiten Testament zugunsten meiner Stiefmutter enterbt. Innerhalb von zehn Tagen hatte ich die Berechnung des Pflichtteils und einen Fachanwalt, der die Auskunftsklage geführt hat — am Ende ein mittlerer fünfstelliger Betrag."

Thomas K.
Pflichtteil · Hamburg
★★★★★

„Wir wussten, dass wir das Haus auf die Kinder übertragen wollten — aber nicht, wie. Die Beratung hat Nießbrauch und Kettenschenkung erklärt; am Ende haben wir zwei volle Freibeträge genutzt statt einen. Knapp 60 000 € Erbschaftsteuer gespart."

Renate W.
Steuern sparen · München
Vertrauen Sie auf 4,69 / 5 · ProvenExpert · 9 800 Bewertungen 2 Mio.+ Mandanten pro Jahr 500 000+ Anfragen seit 2014
Unternehmer und Nachfolger besiegeln die geregelte Übergabe per Handschlag — vorweggenommene Erbfolge mit Rückforderungsrechten
Nachfolge

Nachfolge — vererben, bevor der Erbfall entscheidet

Vorweggenommene Erbfolge heißt: Sie übertragen Vermögen zu Lebzeiten — geordnet, steueroptimiert und mit Rückforderungs­rechten für den Notfall. Nießbrauch an der Immobilie, Pflichtteils­verzicht der Geschwister, Übergabevertrag im Unternehmen: Wer früh schenkt, gestaltet die Nachfolge statt sie zu erleiden — und nutzt die Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG alle zehn Jahre erneut. Wir prüfen den Schenkungsvertrag, bevor er zum Notar geht.

Erbrechtskommentare im Regal der Kanzlei — Übergabevertrag und Pflichtteilsverzicht der Geschwister prüfen
Nachfolge
Schenkung · Nießbrauch · Pflichtteilsverzicht

Warum die meisten Übergabe­verträge an drei vergessenen Klauseln scheitern

Rückforderung, Nießbrauch, Pflichtteils­verzicht. Drei Klauseln — wer sie weglässt, verschenkt heute, was er morgen braucht. Wir prüfen den Übergabevertrag, bevor er notariell beurkundet wird.

  1. 1Rückforderungsrechte aufnehmen — bei Insolvenz des Beschenkten, Vorversterben, grobem Undank oder Scheidung. Ohne Rückforderungsklausel ist die Schenkung endgültig.
  2. 2Nießbrauch oder Wohnrecht an der übertragenen Immobilie eintragen — Sie bleiben wirtschaftlich Eigentümer, der Wert der Schenkung sinkt für die Erbschaftsteuer (§ 14 BewG), und Sie behalten Mieteinnahmen oder Wohnrecht bis zum Tod.
  3. 3Pflichtteilsverzicht der nicht beschenkten Geschwister notariell vereinbaren (§ 2346 BGB) — sonst kann der übergangene Bruder im Erbfall nachträglich am verschenkten Vermögen partizipieren (Pflichtteils­ergänzung nach § 2325 BGB).

Geordnete Nachfolge schlägt langwierige Erbauseinandersetzung

Wer zehn Jahre vor dem Erbfall überträgt, nutzt die Freibeträge zweimal — und vermeidet die Erbengemeinschaft, die in der Praxis die häufigste Ursache zerbrochener Familien ist.

Beratungsgespräch zur Erbschaftsteuer mit dem Fachanwalt — Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG nutzen
Erbschaftsteuer sparen

Erbschaftsteuer sparen — Freibeträge nutzen, bevor der Erbfall sie verbraucht

500 000 € für den Ehegatten, 400 000 € pro Kind und Elternteil, 200 000 € für Enkel — die Freibeträge nach § 16 ErbStG sind großzügig und werden trotzdem regelmäßig verschenkt, weil niemand sie alle zehn Jahre erneut nutzt. Kettenschenkung über den Ehegatten, Nießbrauchs-Übertragung der Immobilie, Familienheim-Privileg nach § 13 ErbStG: Drei Stellschrauben, die sechsstellige Steuerbeträge legal vermeiden. Wir rechnen Ihren Fall durch, bevor das Finanzamt es tut.

Finanzamt und Nachlassgericht — formelle Räume der Erbschaftsabwicklung mit Freibeträgen nach § 16 ErbStG
Steuern
Freibetrag · Kettenschenkung · Familienheim

Warum drei Klauseln im Übertragungs­vertrag fünfstellige Steuerbeträge sparen

Freibetrag, Schenkungsturnus, Familienheim. Drei Hebel — wer alle nutzt, halbiert die Steuerlast legal. Wir prüfen Ihre Gestaltung, bevor das Finanzamt sie kassiert.

  1. 1Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen (§ 14 ErbStG) — wer mit 55 schenkt und mit 65 nochmals, überträgt 800 000 € pro Kind steuerfrei statt 400 000 €. Der Zehn-Jahres-Zeitraum läuft taggenau ab dem letzten Übertragungstag.
  2. 2Kettenschenkung über den Ehegatten prüfen — der Ehegatte schenkt steuerfrei innerhalb seines Freibetrags und überträgt anschließend an das gemeinsame Kind. Voraussetzung: keine Verpflichtung zur Weitergabe im Schenkungsvertrag (BFH-Urteil zur „freien Entscheidung").
  3. 3Familienheim-Privileg nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b/c ErbStG — Übertragung des selbstgenutzten Familienheims an Ehegatten bleibt vollständig steuerfrei, an Kinder bis 200 m² Wohnfläche, sofern sie zehn Jahre selbst einziehen.

Die Freibeträge nach § 16 ErbStG sind nur etwas wert, wenn Sie sie nutzen

Wer zehn Jahre vor dem Erbfall plant, nutzt den Freibetrag doppelt — wer wartet, zahlt Erbschaftsteuer auf Vermögen, das er auch hätte verschenken können.

„Ich habe nie eine fundierte Übersicht über Erbrecht gesehen — in zwei Stunden habe ich mit dem Rechtecheck-Team alle Punkte sortiert, die mich seit Monaten beschäftigen."

Helga M. Mandantin · Erbrecht · Stuttgart
Was Erben und Erblasser sagen

„In zehn Tagen hatten wir eine rechtssichere Lösung — ohne dass mein Vater jeden Vormittag zum Anwalt fahren musste. Die Erstprüfung hat uns die richtige Reihenfolge gezeigt."

Thomas Klein
Sohn eines Mandanten · Pflichtteil · Hamburg
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Erbrechts-Fälle in der Erfahrung unserer Fachanwälte
< 5 min
Fallschilderung — kostenlos & verbindlich­frei
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Fachanwälte für Erbrecht im verifizierten Netzwerk
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Kosten für die KI-Ersteinschätzung
Häufige Fragen

Was Erben und Erblasser wissen müssen

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?+
Die Erstberatung beim Fachanwalt ist nach § 34 RVG auf maximal 190 € netto gedeckelt. Außergerichtliche Beratung und Vertretung rechnen sich nach Gegenstandswert ab (RVG-Tabelle Anlage 2) — bei einem Pflichtteilsanspruch von 50 000 € liegt die Anwalts-Geschäftsgebühr typischerweise zwischen 1 800 € und 2 400 € zzgl. USt. Die KI-Ersteinschätzung von Rechtecheck ist kostenlos und nennt Ihnen vorab die zu erwartende Spanne.
Wie schreibe ich ein rechtssicheres Testament?+
Ein eigenhändiges Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und mit vollständiger Unterschrift abgeschlossen sein (§ 2247 BGB). Maschinenschrift, fehlendes Datum oder unklare Erbeinsetzung machen es ganz oder teilweise unwirksam. Bei größerem Vermögen, Patchwork oder Unternehmensbeteiligung empfiehlt sich das notarielle Testament — es ersetzt im Erbfall den Erbschein und spart erhebliche Gebühren.
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch?+
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Anspruch haben Abkömmlinge (Kinder, bei deren Vorversterben Enkel), Ehegatten und — wenn keine Kinder vorhanden sind — die Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall, ist sofort fällig und verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der enterbenden Verfügung (§ 2332 BGB).
Wie hoch ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag?+
Die persönlichen Freibeträge stehen in § 16 ErbStG: 500 000 € für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, 400 000 € pro Kind und pro Elternteil, 200 000 € für Enkel, 20 000 € für Geschwister, Nichten und Neffen. Zusätzlich gilt ein Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden (§ 14 ErbStG) — wer früh überträgt, vererbt steuerfrei, was sonst dem Finanzamt zufällt.
Kann ich eine Erbschaft ausschlagen — und bis wann?+
Ja. Die Erbschaft kann binnen sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund ausgeschlagen werden (§ 1944 BGB), bei Auslandsbezug oder testamentarischer Erbeinsetzung binnen sechs Monaten. Die Erklärung erfolgt notariell oder zur Niederschrift beim Nachlassgericht. Wer die Frist verpasst, gilt automatisch als Erbe und haftet für Schulden des Verstorbenen mit dem eigenen Vermögen.
Wie funktioniert die vorweggenommene Erbfolge?+
Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie Vermögen zu Lebzeiten — typischerweise Immobilien, Unternehmensanteile oder Bargeld — auf die späteren Erben. Steuerlich zählt die Schenkung wie die Erbschaft, nutzt aber die Freibeträge nach § 16 ErbStG, die alle zehn Jahre erneut greifen (§ 14 ErbStG). Üblich sind Rückforderungsrechte, Nießbrauch oder Wohnrecht zugunsten des Schenkers und ein Pflichtteilsverzicht der nicht beschenkten Geschwister (§ 2346 BGB).
Aus den Gerichten

Aktuelle Urteile & Entwicklungen

Kuratierte Rechtsprechung — was Sie diese Woche wissen müssen.

BGH Erbrechts-Kommentarbände im Kanzleiregal — BGH zur Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen mit Nießbrauch
BGH Karlsruhe · 02. Mai 2026
Pflichtteils­ergänzung: BGH stärkt Auskunfts­anspruch bei Schenkungen an Dritte
Der Erbe muss auch Schenkungen offenlegen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, wenn ein Nießbrauch bestand — die Frist beginnt erst mit dessen Erlöschen.
BFH Steuerunterlagen am Tisch — BFH zur Kettenschenkung über den Ehegatten
BFH München · 18. April 2026
Kettenschenkung über den Ehegatten — wann das Finanzamt sie kippt
Der BFH präzisiert: Eine vertragliche Weitergabe­verpflichtung macht die Kettenschenkung steuerlich zur Direkt­schenkung. Drei Indizien führen zur Aberkennung.
OLG Hamm Notarieller Testament-Entwurf auf dem Tisch — OLG Hamm zur Pflichtteilsklausel im Berliner Testament
OLG Hamm · 27. März 2026
Berliner Testament: Pflichtteilsklausel rettet zweiten Erbfall
Ohne Strafklausel kann ein Kind nach dem ersten Erbfall sofort den Pflichtteil fordern — das OLG zeigt die musterhafte Formulierung.
FG Köln Eingangsportal eines deutschen Gerichts — FG Köln zum Familienheim-Privileg nach § 13 ErbStG
FG Köln · 11. März 2026
Familienheim-Privileg: Was „unverzügliche Selbstnutzung" wirklich heißt
Sechs Monate sind die Obergrenze, nicht der Standard. Wer länger braucht, muss den Verzögerungsgrund nachweisen — sonst entfällt die Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG.
Bundestag Gesetzentwurf auf dem Schreibtisch — Erbschaftsteuer-Reform sieht angehobene Freibeträge vor
Bundestag Berlin · 24. Februar 2026
Erbschaftsteuer-Reform: Freibeträge sollen erstmals seit 2009 angehoben werden
Der Finanzausschuss diskutiert eine Anhebung des Kinder-Freibetrags auf 500 000 € — bis zur Verabschiedung gelten die alten Werte weiter.
BGH Erbauseinandersetzung in der Familienakte — BGH erleichtert Teilungsversteigerung der Nachlassimmobilie
BGH Karlsruhe · 09. Februar 2026
Erbengemeinschaft: BGH erleichtert Auseinandersetzung über die Immobilie
Ein einzelner Miterbe kann jetzt die Teilungs­versteigerung beantragen, ohne zuvor alle anderen anzuhören — die Auseinandersetzungs­klage wird zur Ausnahme.
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In Minuten wissen Sie, ob Ihr Pflichtteil trägt — und was er kostet

Schildern Sie Ihren Erbfall in zwei Minuten. Die kostenlose KI-Ersteinschätzung nennt Fristen, Risiken und eine realistische Kostenprognose. Bei Bedarf vermitteln wir einen verifizierten Fachanwalt für Erbrecht aus Ihrer Region — vertraulich, transparent und unverbindlich.